Lizenzbedingungen beim Verlag an der Ruhr im Bereich Kita & Krippe
Die folgenden Antworten beziehen sich auf unsere Materialien für die Kita & Krippe. Sollten Sie Fragen zu unseren Produkten mit schönen und nützlichen Dingen für Ihren Berufsalltag (z. B. aus der Reihe „Kleine Kitahelfer – Schönes für Erzieher*innen“) haben, erhalten Sie hier weitere Infos.
Übrigens finden Sie die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen auch immer im Impressum des jeweiligen Werkes.
Übersicht
- Welche Lizenzmodelle gibt es beim Verlag an der Ruhr?
- Unser Lizenzmodell im Detail: Die Standard-Lizenz
FAQ
- Zu den Lizenzmodellen
- Zu den Nutzergruppen
- Zur Digitalisierung/Weitergabe von Inhalten, insbesondere Kopiervorlagen
- Zur Nutzung von (Audio-)CDs/DVDs
- Weitere Fragen und Kontakt
Welche Lizenzmodelle gibt es beim Verlag an der Ruhr?
Unser reguläres Lizenzmodell für den Kita-,/Krippe-,/Hort-Bereich ist die Standard-Lizenz. Sie gilt für alle unsere Bücher und auch für die meisten digitalen Produkte (insb. PDFs).
Sofern Sie abweichende Lizenzmodelle in unserem Shop finden (z.B. Basis-, Pro- oder Premium-Lizenz), liegt das daran, dass wir im Schulbereich noch weitere/andere Lizenzmodelle anbieten. In diesem Bereich gibt es teilweise andere Nutzungsszenarien und Regeln zur Vervielfältigung. Da es einige übergreifende Titel für Schule und Kita gibt, kann es daher sein, dass Sie auch diese Modelle finden. Bitte informieren Sie sich dann hier.
Unser Lizenzmodell im Detail
Die Standard-Lizenz
Was ist die Standard-Lizenz?
Die Standard-Lizenz gilt für alle unsere Bücher sowie die PDF-Materialien im Kita-/Krippe-/Hort-Bereich. Sie erwerben das jeweilige Produkt privat oder als Einrichtung und können es selbst und in/mit der Einrichtung nutzen.
Was dürfen Sie mit einer Standard-Lizenz?
Bei einer Standard-Lizenz dürfen Sie alle im Werk enthaltenen Kopiervorlagen selbstverständlich in der jeweils benötigten Anzahl für Ihre Arbeit und die Arbeit in/mit der Einrichtung vervielfältigen. Sie dürfen also z.B. Kopiervorlagen für Ihre Gruppe vervielfältigen und, sofern Sie dies möchten, Ihren Kolleg*innen oder der Einrichtung ebenso zur Verfügung stellen. Genauso kann auch die Einrichtung ein Produkt erwerben und Ihnen als Erzieher*in zur Verfügung stellen. Dann dürfen Sie die Kopiervorlagen während Ihrer Tätigkeit für die Einrichtung kopieren.
Aber Achtung: Sie dürfen NICHT Kolleg*innen anderer Einrichtungen etwaige in den Werken enthaltenen Kopiervorlagen zum „Durchkopieren“ zur Verfügung stellen. Das Produkt gehört immer dem*der Käufer*in. Das bedeutet, wenn Sie privat ein Produkt kaufen, gehört es Ihnen, Sie dürfen es jedoch auch bei der Arbeit in ihrer Einrichtung (gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen) nutzen. Treten Sie eine neue Stelle in einer neuen Einrichtung an, bleibt das Produkt Ihres und Sie nehmen es mit in die neue Einrichtung. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit. Die Einrichtung darf das Produkt dann aber nicht vor Ihrem Ausscheiden „noch schnell durchkopieren“.
Kauft jedoch die Einrichtung ein Produkt und stellt es Ihnen als Erzieher*in der Einrichtung für Ihre Arbeit zur Verfügung, dürfen Sie das Produkt ebenso nutzen, aber es würde nach Ihrem Ausscheiden aus der Einrichtung dort verbleiben; Sie dürfen es vorher nicht „noch schnell durchkopieren“ und mit in die neue Einrichtung nehmen.
Für Werke ohne Kopiervorlagen oder Teile eines Produktes, die keine Kopiervorlagen sind und die Sie als Erzieherin*in einsetzen, gelten zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung die gesetzlichen Regelungen nach § 60a UrhG. Dieser besagt insb., dass Sie zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen 15 % eines veröffentlichten Werkes zu nicht kommerziellen Zwecken vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben dürfen. Sie müssen jedoch durch entsprechende Zugangsbeschränkungen sicherstellen, dass die Inhalte nur an die entsprechenden Adressaten (z.B. die Kinder Ihrer Gruppe oder Kita sowie deren Eltern etc.) gelangen und nicht „frei verfügbar“ für einen undefinierten, offenen Empfängerkreis zugänglich sind. Ebenso sollten die Inhalte, sofern sie gespeichert oder verschickt werden, nur solange verfügbar sein, wie dies für den unmittelbaren pädagogischen Zweck erforderlich ist und danach wieder gelöscht werden. Sie sind verpflichtet, z.B. die Eltern darauf entsprechend hinzuweisen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Standard-Lizenz für digitale Produkte?
Erwerben Sie eine digitale Version des Produktes (z.B. PDF), dürfen Sie die Datei auf Ihrem/einem Endgerät speichern und enthaltene Kopiervorlagen wiederum in der jeweils benötigten Anzahl für Ihre Arbeit und die Arbeit in/mit der Einrichtung als Ausdruck vervielfältigen.
Sie dürfen die Datei jedoch nicht vollständig und dauerhaft digital, z.B. auf dem Server der Einrichtung oder mehreren Endgeräten der Erzieher*innen, zur Verfügung stellen bzw. die Datei vervielfältigen oder sonstigen Dritten (wie Eltern usw.) digital zugänglich machen.
Sofern Sie ausgewählte Kopiervorlagen (nicht das ganze Werk) oder Teile des Werkes digital, z.B. per E-Mail, zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie dies gemäß der Regelungen § 60a UrhG. Dieser besagt insb., dass Sie zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen 15 % eines veröffentlichten Werkes zu nicht kommerziellen Zwecken vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben dürfen. Sie müssen jedoch durch entsprechende Zugangsbeschränkungen sicherstellen, dass die Inhalte nur an die entsprechenden Adressaten (die Kinder Ihrer Gruppe oder Kita sowie deren Eltern etc.) gelangen und nicht „frei verfügbar“ für einen undefinierten, offenen Empfängerkreis zugänglich sind.
Ebenso sollten die Inhalte, sofern sie gespeichert oder verschickt werden, nur solange verfügbar sein, wie dies für den unmittelbaren pädagogischen Zweck erforderlich ist und danach wieder gelöscht werden. Sie sind verpflichtet, z.B. die Eltern darauf entsprechend hinzuweisen.
Was ist bei der Standard-Lizenz nicht erlaubt?
Die Inhalte einer Standard-Lizenz dürfen nicht über die genannten Regelungen hinaus kopiert oder digitalisiert werden.
- Die Werke bzw. Dateien dürfen nicht zur Vervielfältigung (digital oder analog) an andere Erzieher*innen (außerhalb der eigenen Einrichtung), Einrichtungen und sonstige Dritte weitergegeben werden.
- Die Werke dürfen nicht vollständig an Ihre Schützlinge (außer zur Bearbeitung, z. B. bei Kopiervorlagen) sowie deren Eltern und weitere Betreuungspersonen weitergegeben werden, insbesondere nicht auf digitalem Wege, sodass die Datei dauerhaft auf „fremden“ Geräten/Plattformen verbleibt.
- Genauso gilt: Die Datei darf nicht vollständig und dauerhaft auf dem Server Ihrer Einrichtung oder mehreren Endgeräten der Mitarbeiter*innen (sondern nur lokal auf einem Gerät) gespeichert werden – auch nicht, wenn dieser Zugriffsbeschränkungen ermöglicht.
- Sie dürfen die Inhalte nicht ohne Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten zur Verfügung stellen, z.B. auf öffentlichen Webseiten, Servern ohne Zugriffsberechtigung, Plattformen, öffentlich zugänglichen Computern usw. – insbesondere nicht als Download. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“
FAQ
1. Zu den Lizenzmodellen
2. Zu den Nutzergruppen
Bitte beachten Sie jedoch: Sie dürfen NICHT Kolleg*innen anderer Einrichtungen etwaige in den Werken enthaltenen Kopiervorlagen zum „Durchkopieren“ zur Verfügung stellen. Das Produkt gehört immer dem*der Käufer*in. Das bedeutet, wenn Sie privat ein Produkt kaufen, gehört es Ihnen, Sie dürfen es jedoch auch bei der Arbeit in ihrer Einrichtung (gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen) nutzen. Treten Sie eine neue Stelle in einer neuen Einrichtung an, bleibt das Produkt Ihres und Sie nehmen es mit in die neue Einrichtung. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit. Die Einrichtung darf das Produkt dann aber nicht vor Ihrem Ausscheiden „noch schnell durchkopieren“. Kauft jedoch die Einrichtung ein Produkt und stellt es Ihnen als Erzieher*in in der Einrichtung für Ihre Arbeit zur Verfügung, dürfen Sie das Produkt ebenso nutzen, aber es würde nach Ihrem Ausscheiden aus der Einrichtung dort verbleiben; Sie dürfen es vorher nicht „noch schnell durchkopieren“ und mit in die neue Einrichtung nehmen.
3. Zur Digitalisierung/Weitergabe von Inhalten, insbesondere Kopiervorlagen
Gut zu wissen: Auf „klassischem Wege“ dürfen Sie Kopiervorlagen natürlich für Ihren eigenen Gebrauch in der Gruppe oder Einrichtung sooft „durchkopieren“ wie Sie möchten. Die Grenze von 15 % bezieht sich (bei Kopiervorlagen) lediglich auf die Digitalisierung.
Sie dürfen dies, in einem sehr begrenzten Umfang, gemäß der Regelungen § 60a UrhG. Dieser besagt insb., dass Sie zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen 15 % eines veröffentlichten Werkes zu nicht kommerziellen Zwecken vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben dürfen. Sie müssen jedoch durch entsprechende Zugangsbeschränkungen sicherstellen, dass die Inhalte nur an die entsprechenden Adressaten (die Kinder Ihrer Gruppe oder Kita sowie deren Eltern etc.) gelangen und nicht „frei verfügbar“ für einen undefinierten, offenen Empfängerkreis zugänglich sind. Ebenso sollten die Inhalte, sofern sie gespeichert oder verschickt werden, nur solange verfügbar sein, wie dies für den unmittelbaren pädagogischen Zweck erforderlich ist und danach wieder gelöscht werden. Sie sind verpflichtet, z.B. die Eltern darauf entsprechend hinzuweisen.
Den Kolleg*innen Ihrer eigenen Einrichtung dürfen Sie im Rahmen unserer Standard-Lizenz sogar auch Kopiervorlagen zum „Durchkopieren“ zur Verfügung stellen und somit das von Ihnen (oder durch die Einrichtung) gekaufte Material innerhalb der gesamten Einrichtung nutzen.
Jedoch dürfen die Bücher nicht von Kolleg*innen und Menschen außerhalb der Einrichtung kopiert oder digitalisiert werden (insbesondere auch nicht darin enthaltene Kopiervorlagen).
Gut zu wissen: Als „Inhalte“ gelten nicht nur Texte, sondern auch Illustrationen, Fotos usw. Wenn Sie diese in genannter Weise nutzen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns.
4. Zur Nutzung von (Audio-)CDs/DVDs
5. Weitere Fragen und Kontakt
Gut zu wissen: Als „Inhalte“ gelten nicht nur Texte, sondern auch Illustrationen, Fotos usw. Wenn Sie diese in genannter Weise nutzen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns.
In allen anderen Fällen müssen wir Ihr Anliegen im Einzelfall prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu an rechte@verlagruhr.de.