Kostenfreier Versand deutschlandweit*

Lizenzbedingungen beim Verlag an der Ruhr im Bereich Kita & Krippe

Die folgenden Antworten beziehen sich auf unsere Materialien für die Kita & Krippe. Sollten Sie Fragen zu unseren Produkten mit schönen und nützlichen Dingen für Ihren Berufsalltag (z. B. aus der Reihe „Kleine Kitahelfer – Schönes für Erzieher*innen“) haben, erhalten Sie hier weitere Infos.

Übrigens finden Sie die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen auch immer im Impressum des jeweiligen Werkes.


Übersicht


FAQ 



Welche Lizenzmodelle gibt es beim Verlag an der Ruhr?

Unser reguläres Lizenzmodell für den Kita-,/Krippe-,/Hort-Bereich ist die Standard-Lizenz. Sie gilt für alle unsere Bücher und auch für die meisten digitalen Produkte (insb. PDFs).

Sofern Sie abweichende Lizenzmodelle in unserem Shop finden (z.B. Basis-, Pro- oder Premium-Lizenz), liegt das daran, dass wir im Schulbereich noch weitere/andere Lizenzmodelle anbieten. In diesem Bereich gibt es teilweise andere Nutzungsszenarien und Regeln zur Vervielfältigung. Da es einige übergreifende Titel für Schule und Kita gibt, kann es daher sein, dass Sie auch diese Modelle finden. Bitte informieren Sie sich dann hier.


Unser Lizenzmodell im Detail

Die Standard-Lizenz

Was ist die Standard-Lizenz?

Die Standard-Lizenz gilt für alle unsere Bücher sowie die PDF-Materialien im Kita-/Krippe-/Hort-Bereich. Sie erwerben das jeweilige Produkt privat oder als Einrichtung und können es selbst und in/mit der Einrichtung nutzen.


Was dürfen Sie mit einer Standard-Lizenz?

Bei einer Standard-Lizenz dürfen Sie alle im Werk enthaltenen Kopiervorlagen selbstverständlich in der jeweils benötigten Anzahl für Ihre Arbeit und die Arbeit in/mit der Einrichtung vervielfältigen. Sie dürfen also z.B. Kopiervorlagen für Ihre Gruppe vervielfältigen und, sofern Sie dies möchten, Ihren Kolleg*innen oder der Einrichtung ebenso zur Verfügung stellen. Genauso kann auch die Einrichtung ein Produkt erwerben und Ihnen als Erzieher*in zur Verfügung stellen. Dann dürfen Sie die Kopiervorlagen während Ihrer Tätigkeit für die Einrichtung kopieren.

Aber Achtung: Sie dürfen NICHT Kolleg*innen anderer Einrichtungen etwaige in den Werken enthaltenen Kopiervorlagen zum „Durchkopieren“ zur Verfügung stellen. Das Produkt gehört immer dem*der Käufer*in. Das bedeutet, wenn Sie privat ein Produkt kaufen, gehört es Ihnen, Sie dürfen es jedoch auch bei der Arbeit in ihrer Einrichtung (gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen) nutzen. Treten Sie eine neue Stelle in einer neuen Einrichtung an, bleibt das Produkt Ihres und Sie nehmen es mit in die neue Einrichtung. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit. Die Einrichtung darf das Produkt dann aber nicht vor Ihrem Ausscheiden „noch schnell durchkopieren“.

Kauft jedoch die Einrichtung ein Produkt und stellt es Ihnen als Erzieher*in der Einrichtung für Ihre Arbeit zur Verfügung, dürfen Sie das Produkt ebenso nutzen, aber es würde nach Ihrem Ausscheiden aus der Einrichtung dort verbleiben; Sie dürfen es vorher nicht „noch schnell durchkopieren“ und mit in die neue Einrichtung nehmen.

Für Werke ohne Kopiervorlagen oder Teile eines Produktes, die keine Kopiervorlagen sind und die Sie als Erzieherin*in einsetzen, gelten zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung die gesetzlichen Regelungen nach § 60a UrhG. Dieser besagt insb., dass Sie zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen 15 % eines veröffentlichten Werkes zu nicht kommerziellen Zwecken vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben dürfen. Sie müssen jedoch durch entsprechende Zugangsbeschränkungen sicherstellen, dass die Inhalte nur an die entsprechenden Adressaten (z.B. die Kinder Ihrer Gruppe oder Kita sowie deren Eltern etc.) gelangen und nicht „frei verfügbar“ für einen undefinierten, offenen Empfängerkreis zugänglich sind. Ebenso sollten die Inhalte, sofern sie gespeichert oder verschickt werden, nur solange verfügbar sein, wie dies für den unmittelbaren pädagogischen Zweck erforderlich ist und danach wieder gelöscht werden. Sie sind verpflichtet, z.B. die Eltern darauf entsprechend hinzuweisen.


Welche Besonderheiten gibt es bei der Standard-Lizenz für digitale Produkte?

Erwerben Sie eine digitale Version des Produktes (z.B. PDF), dürfen Sie die Datei auf Ihrem/einem Endgerät speichern und enthaltene Kopiervorlagen wiederum in der jeweils benötigten Anzahl für Ihre Arbeit und die Arbeit in/mit der Einrichtung als Ausdruck vervielfältigen.

Sie dürfen die Datei jedoch nicht vollständig und dauerhaft digital, z.B. auf dem Server der Einrichtung oder mehreren Endgeräten der Erzieher*innen, zur Verfügung stellen bzw. die Datei vervielfältigen oder sonstigen Dritten (wie Eltern usw.) digital zugänglich machen.

Sofern Sie ausgewählte Kopiervorlagen (nicht das ganze Werk) oder Teile des Werkes digital, z.B. per E-Mail, zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie dies gemäß der Regelungen § 60a UrhG. Dieser besagt insb., dass Sie zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen 15 % eines veröffentlichten Werkes zu nicht kommerziellen Zwecken vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben dürfen. Sie müssen jedoch durch entsprechende Zugangsbeschränkungen sicherstellen, dass die Inhalte nur an die entsprechenden Adressaten (die Kinder Ihrer Gruppe oder Kita sowie deren Eltern etc.) gelangen und nicht „frei verfügbar“ für einen undefinierten, offenen Empfängerkreis zugänglich sind.

Ebenso sollten die Inhalte, sofern sie gespeichert oder verschickt werden, nur solange verfügbar sein, wie dies für den unmittelbaren pädagogischen Zweck erforderlich ist und danach wieder gelöscht werden. Sie sind verpflichtet, z.B. die Eltern darauf entsprechend hinzuweisen.


Was ist bei der Standard-Lizenz nicht erlaubt?

Die Inhalte einer Standard-Lizenz dürfen nicht über die genannten Regelungen hinaus kopiert oder digitalisiert werden.

  • Die Werke bzw. Dateien dürfen nicht zur Vervielfältigung (digital oder analog) an andere Erzieher*innen (außerhalb der eigenen Einrichtung), Einrichtungen und sonstige Dritte weitergegeben werden. 
  • Die Werke dürfen nicht vollständig an Ihre Schützlinge (außer zur Bearbeitung, z. B. bei Kopiervorlagen) sowie deren Eltern und weitere Betreuungspersonen weitergegeben werden, insbesondere nicht auf digitalem Wege, sodass die Datei dauerhaft auf „fremden“ Geräten/Plattformen verbleibt. 
  • Genauso gilt: Die Datei darf nicht vollständig und dauerhaft auf dem Server Ihrer Einrichtung oder mehreren Endgeräten der Mitarbeiter*innen (sondern nur lokal auf einem Gerät) gespeichert werden – auch nicht, wenn dieser Zugriffsbeschränkungen ermöglicht. 
  • Sie dürfen die Inhalte nicht ohne Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten zur Verfügung stellen, z.B. auf öffentlichen Webseiten, Servern ohne Zugriffsberechtigung, Plattformen, öffentlich zugänglichen Computern usw. – insbesondere nicht als Download. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“
→ zur Übersicht 

FAQ

1. Zu den Lizenzmodellen

1.1 Warum gibt es nicht für alle Produkte die gleichen Lizenzmodelle?

Sofern Sie abweichende Lizenzmodelle in unserem Shop finden (z.B. Basis-, Pro- oder Premium-Lizenz), liegt das daran, dass wir im Schulbereich noch weitere/andere Lizenzmodelle anbieten. In diesem Bereich gibt es teilweise andere Nutzungsszenarien und Regeln zur Vervielfältigung. Da es einige übergreifende Titel für Schule und Kita gibt, kann es daher sein, dass Sie auch diese Modelle finden. Bitte informieren Sie sich dann hier. Für den reinen Kita-,/Krippe-,/Hort-Bereich unterliegen jedoch alle Produkte der Standard-Lizenz.

1.2 Warum gibt es die Lizenzmodelle „Pro-“ und „Premium-Lizenz“ i. d. R. nicht für den Kita/Krippe-Bereich?

Diese Lizenzmodelle wurden speziell für den Schulbereich und die dortigen Nutzungsszenarien entwickelt, die in der Kita und Krippe so i. d. R. nicht gegeben sind.

→ zur Übersicht


2. Zu den Nutzergruppen

2.1 Darf ein Werk auch durch die Einrichtung angeschafft und genutzt werden?

Ja, unsere Werke in der Standardlizenz dürfen auch über die Einrichtung angeschafft und den Mitarbeitenden für ihre Arbeit dort zur Verfügung gestellt werden. Ebenso dürfen Sie privat angeschaffte Materialien, sofern Sie dies möchten, Ihren Kolleg*innen der Einrichtung zum Lesen oder zum Kopieren der evtl. enthaltenen Kopiervorlagen zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie jedoch: Sie dürfen NICHT Kolleg*innen anderer Einrichtungen etwaige in den Werken enthaltenen Kopiervorlagen zum „Durchkopieren“ zur Verfügung stellen. Das Produkt gehört immer dem*der Käufer*in. Das bedeutet, wenn Sie privat ein Produkt kaufen, gehört es Ihnen, Sie dürfen es jedoch auch bei der Arbeit in ihrer Einrichtung (gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen) nutzen. Treten Sie eine neue Stelle in einer neuen Einrichtung an, bleibt das Produkt Ihres und Sie nehmen es mit in die neue Einrichtung. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit. Die Einrichtung darf das Produkt dann aber nicht vor Ihrem Ausscheiden „noch schnell durchkopieren“. Kauft jedoch die Einrichtung ein Produkt und stellt es Ihnen als Erzieher*in in der Einrichtung für Ihre Arbeit zur Verfügung, dürfen Sie das Produkt ebenso nutzen, aber es würde nach Ihrem Ausscheiden aus der Einrichtung dort verbleiben; Sie dürfen es vorher nicht „noch schnell durchkopieren“ und mit in die neue Einrichtung nehmen.

2.2 Ich bin Lehrer*in, pädagogische Fachkraft oder anderweitig im frühkindlichen Bildungsbereich tätig und möchte Werke aus dem frühkindlichen Bereich des Verlags an der Ruhr nutzen – was gilt für mich bezüglich der Lizenzbedingungen?

Viele unserer Werke werden auch von Menschen eingesetzt, die nicht Erzieher*in sind, z.B. von Lehrer*innen, pädagogischen Fachkräften, Sozialarbeiter*innen oder anderweitig im frühkindlichen Bildungsbereich Tätigen. Das freut uns natürlich sehr. Die jeweils im/beim Werk genannten Lizenzbedingen gelten für diese Personen in gleicher Weise.

→ zur Übersicht  

3. Zur Digitalisierung/Weitergabe von Inhalten, insbesondere Kopiervorlagen

3.1 Darf ich Inhalte aus gedruckten Büchern in Form von Scans digitalisieren?

Ja, jedoch gemäß der gesetzlichen Regelungen nach § 60a UrhG maximal im Umfang von 15 % des Werkes und mit Zugangsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten.

3.2 Darf ich eine Kopiervorlage aus einem gedruckten Buch einscannen und per E-Mail an meine Kinder oder deren Eltern und Betreuungspersonen versenden?

Ja, jedoch gemäß der gesetzlichen Regelungen nach § 60a UrhG maximal im Umfang von 15 % des Werkes und mit Zugangsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten.

Gut zu wissen: Auf „klassischem Wege“ dürfen Sie Kopiervorlagen natürlich für Ihren eigenen Gebrauch in der Gruppe oder Einrichtung sooft „durchkopieren“ wie Sie möchten. Die Grenze von 15 % bezieht sich (bei Kopiervorlagen) lediglich auf die Digitalisierung.

3.3 Darf ich eine Kopiervorlage aus einem gedruckten Buch einscannen und auf einem Server speichern?

Ja, jedoch gemäß der gesetzlichen Regelungen nach § 60a UrhG UrhG maximal im Umfang von 15 % des Werkes. Diese Inhalte dürfen Sie aber nur den Kindern (sowie deren Eltern und weiteren Betreuungspersonen) und Kolleg*innen der Einrichtung zur Verfügung stellen (entsprechende Zugangsbeschränkungen sind erforderlich) und nur solange dies für den unmittelbaren pädagogischen Zweck erforderlich ist – danach sind die Inhalte wieder zu löschen. Auf öffentlich zugänglichen Seiten dürfen Sie diese Inhalte nicht verfügbar machen. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“

3.4 Darf ich digitale Produkte auf einem Server einstellen?

Nein, das ist, zumindest vollständig und dauerhaft, nicht erlaubt. Siehe „Welche Besonderheiten gibt es bei der Standard -Lizenz für digitale Produkte?“

Sie dürfen dies, in einem sehr begrenzten Umfang, gemäß der Regelungen § 60a UrhG. Dieser besagt insb., dass Sie zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen 15 % eines veröffentlichten Werkes zu nicht kommerziellen Zwecken vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben dürfen. Sie müssen jedoch durch entsprechende Zugangsbeschränkungen sicherstellen, dass die Inhalte nur an die entsprechenden Adressaten (die Kinder Ihrer Gruppe oder Kita sowie deren Eltern etc.) gelangen und nicht „frei verfügbar“ für einen undefinierten, offenen Empfängerkreis zugänglich sind. Ebenso sollten die Inhalte, sofern sie gespeichert oder verschickt werden, nur solange verfügbar sein, wie dies für den unmittelbaren pädagogischen Zweck erforderlich ist und danach wieder gelöscht werden. Sie sind verpflichtet, z.B. die Eltern darauf entsprechend hinzuweisen.

3.5 Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?

Nein, das ist nicht erlaubt. In der EU gilt das Urheberrecht. Dieses Gesetz schützt und stärkt die Rechte aller Urheber*innen (z.B. Autor*innen, Übersetzer*innen, Illustrator*innen, Fotograf*innen) und ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Arbeit. Die Urheber*innen, die für den Verlag an der Ruhr tätig sind, arbeiten zumeist freiberuflich, finanzieren so ihren Lebensunterhalt und stecken all ihr Herzblut und ihre Kreativität in die Materialien. Deshalb haben sie ein Anrecht auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistung. Wären sämtliche Materialien frei zugänglich oder würden sich unkontrolliert verbreiten, könnten unsere Urheber*innen nicht mehr angemessen vergütet werden und so ihre Tätigkeit auch nicht dauerhaft ausführen. Ohne die zahlreichen Urheber*innen könnten wir unser Verlagsprogramm nicht aufrechterhalten und unsere Kund*innen könnten nicht von den kreativen Ideen profitieren.

3.6 Darf ich gedruckte Bücher vollständig einscannen und auf einem Server verfügbar machen?

Nein, das ist nicht gestattet. Es gelten die gesetzlichen Regelungen nach § 60a UrhG.

3.7 Darf ich gedruckte Bücher an meine Kolleg*innen verleihen?

Ja, Sie dürfen Bücher grundsätzlich auch verleihen.

Den Kolleg*innen Ihrer eigenen Einrichtung dürfen Sie im Rahmen unserer Standard-Lizenz sogar auch Kopiervorlagen zum „Durchkopieren“ zur Verfügung stellen und somit das von Ihnen (oder durch die Einrichtung) gekaufte Material innerhalb der gesamten Einrichtung nutzen.

Jedoch dürfen die Bücher nicht von Kolleg*innen und Menschen außerhalb der Einrichtung kopiert oder digitalisiert werden (insbesondere auch nicht darin enthaltene Kopiervorlagen).

3.8 Ich möchte Inhalte aus Printmaterialien des Verlag an der Ruhr abfotografieren oder abfilmen, um sie meinen Kita-Kindern (und ggf. deren Eltern oder weiteren Betreuungspersonen) zugänglich zu machen – darf ich das?

Das Abfotografieren oder Abfilmen von Inhalten ist eine Art der Digitalisierung, ähnlich einem Scan. Sie dürfen dies im Rahmen gesetzlichen Regelungen nach § 60a UrhG. Darüber hinaus ist das Abfotografieren oder Abfilmen von Inhalten nicht gestattet.

3.9 Ich möchte Inhalte aus Materialien des Verlag an der Ruhr abfotografieren oder abfilmen, um sie in meine pädagogische Arbeit und in eigene Materialien (z. B. im Rahmen von Lernvideos) einzubinden – darf ich das?

Das können wir pauschal leider nicht beantworten, da hier sehr viele Rechte betroffen sind, die wir für jeden Einzelfall in den Verträgen mit unseren Urheber*innen und Lizenzgeber*innen prüfen müssen. Ebenso kommt es darauf an, über welche Kanäle und Plattformen Sie die Materialien zugänglich machen möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an rechte@verlagruhr.de. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen.

Gut zu wissen: Als „Inhalte“ gelten nicht nur Texte, sondern auch Illustrationen, Fotos usw. Wenn Sie diese in genannter Weise nutzen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns.

→ zur Übersicht  

4. Zur Nutzung von (Audio-)CDs/DVDs

4.1 Sind die Audio-CDs auch im MP3-Format verfügbar bzw. über die gängigen Kaufplattformen der Streamingdienste zu beziehen/anzuhören?

Nein, momentan sind unsere Audios in dieser Form noch nicht verfügbar. Wir wissen, dass hier Bedarf besteht und arbeiten daran, sie auch auf diesem Wege anzubieten.

4.2 Darf ich eine Audio-CD in ein anderes Format umwandeln und dann mit meinen Kita-Kindern anhören?

Wir bieten zunehmend parallel zur Audio-CD auch MP3s an, die Sie über einen QR-Code finden und kostenfrei herunterladen können. Achten Sie auf entsprechende Hinweise im zur Audio-CD gehörenden Printmaterial. Sofern Sie eine Audio-CD nutzen, zu der dieser Service noch nicht besteht, sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen, ob wir Ihnen im Einzelfall das Recht einräumen können, selbst eine Audio-CD in ein anderes Format umzuwandeln. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unsere Informationen zur Vergabe von Abdruckrechten/Kleinlizenzen.

4.3 Darf ich eine Audio-CD in ein anderes Format umwandeln und die Lieder meinen Kita-Kindern oder deren Eltern und weiteren Betreuungspersonen zur Verfügung stellen – z.B. über einen Server oder per Email?

Das Recht, eine Audio-CD in ein anderes Format umzuwandeln, können wir Ihnen ggf. nach vorheriger Prüfung einräumen – siehe Punkt 4.2. Aber eine Weitergabe der Lieder an Ihre Kita-Kinder oder deren Eltern ist leider nicht möglich. Die CD haben Sie als Basis-Lizenz nur für den eigenen Einsatz in Ihrer Einrichtung erworben, sodass Sie sie (bzw. einzelne Tracks) nicht an andere Personen weitergeben dürfen.

4.4 Darf ich/unsere Einrichtung die Dateien der (Audio-)CDs/DVDs auf einen Server laden?

Nein, das ist leider nicht möglich. Die CD/DVD haben Sie als Privatperson/Einrichtung erworben, sodass Sie sie (bzw. einzelne Tracks) nicht an andere Personen weitergeben oder in Netzwerken einspeichern dürfen.

→ zur Übersicht


5. Weitere Fragen und Kontakt

5.1 Woran erkenne ich Kopiervorlagen?

Kopiervorlagen im Buch erkennen Sie an der am Rand der Buchseite klein eingedruckten Copyright-Zeile. Sie enthält Autor*in, Buchtitel und ISBN sowie evtl. weitere Angaben. Sie darf weder verändert noch entfernt werden.

5.2 Ich möchte Inhalte aus Materialien des Verlag an der Ruhr in Lehr-/Lern-Videos, Präsentationen, Vorträge usw. einbinden – darf ich das?

Das können wir pauschal leider nicht beantworten, da hier sehr viele Rechte betroffen sind, die wir im Einzelnen in den Verträgen mit unseren Urheber*innen und Lizenzgeber*innen prüfen müssen. Ebenso kommt es darauf an, über welche Kanäle und Plattformen Sie die Materialien zugänglich machen möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an rechte@verlagruhr.de Gerne prüfen wir Ihr Anliegen.

Gut zu wissen: Als „Inhalte“ gelten nicht nur Texte, sondern auch Illustrationen, Fotos usw. Wenn Sie diese in genannter Weise nutzen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns.

5.3 Ich möchte Inhalte aus Materialien des Verlag an der Ruhr vertonen (z. B. als Hörbuch oder Hörspiel aufbereiten, vortragen, vorlesen usw.) und digital (z. B. auf einer Plattform) verfügbar machen – darf ich das?

Das können wir pauschal leider nicht beantworten, da wir für jeden Einzelfall die Verträge mit unseren Urheber*innen prüfen müssen. Zudem müssen wir für unsere Prüfung wissen, auf welche Weise der Inhalt zugänglich gemacht werden soll (z. B. nur in der Gruppe/Einrichtung, auf einer öffentlichen Seite, einem Social-Media-Kanal usw.). Gerne prüfen wir Ihr Anliegen. Bitte wenden Sie sich dazu an rechte@verlagruhr.de.

5.4 Ich möchte Inhalte aus Materialien des Verlag an der Ruhr als Bühnenstück aufbereiten (z. B. für eine Theateraufführung, Schulfest usw.) – darf ich das?

Sofern unsere Materialien explizit dafür gedacht sind, sie als Bühnenstück aufzubereiten (z.B. im Falle von Theaterstücken für die Kita, für Feste usw.), ist dies gestattet. Dies ist dann explizit im Impressum des jeweiligen Werkes vermerkt.

In allen anderen Fällen müssen wir Ihr Anliegen im Einzelfall prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu an rechte@verlagruhr.de.

5.5 Ich möchte Inhalte aus Materialien des Verlag an der Ruhr in einer hier bzw. im Impressum des Werkes nicht genannten Weise verwenden – an wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an rechte@verlagruhr.de. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zur Vergabe von Abdruckrechten/Kleinlizenzen.

5.6 Ich benötige als Verlag/Institution ein Abdruckrecht bzw. eine Kleinlizenz – an wen kann ich mich wenden?

Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Vergabe von Abdruckrechten/Kleinlizenzen.

→ zur Übersicht