Lizenzbedingungen beim Verlag an der Ruhr im Bereich Altenpflege
Die folgenden Antworten beziehen sich auf unsere Materialien für die Altenpflege.
Übrigens finden Sie die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen auch immer im Impressum des jeweiligen Werkes.
Übersicht
- Welche Lizenzmodelle gibt es beim Verlag an der Ruhr?
- Unser Lizenzmodell im Detail: Die Betreuungs-Lizenz
FAQ
- Zu den Lizenzmodellen
- Zu den Nutzergruppen
- Zur Digitalisierung/Weitergabe von Inhalten, insbesondere Kopiervorlagen
- Zur Nutzung von (Audio-)CDs/DVDs
- Weitere Fragen und Kontakt
Welche Lizenzmodelle gibt es beim Verlag an der Ruhr?
Unser reguläres Lizenzmodell für den Altenpflege-Bereich ist die Betreuungs-Lizenz. Sie gilt für alle unsere Materialien
Sofern Sie abweichende Lizenzmodelle in unserem Shop finden (z.B. Standard-, Basis-, Pro- oder Premium-Lizenz), liegt das daran, dass wir im Schul- und Kitabereich weitere/andere Lizenzmodelle anbieten. In diesem Bereich gibt es teilweise andere Nutzungsszenarien und vor allem gelten andere gesetzliche Regelungen zur Vervielfältigung.
Unser Lizenzmodell im Detail
Die Betreuungs-Lizenz
Was ist die Betreuungs-Lizenz?
Die Betreuungs-Lizenz gilt für alle unsere Materialien im Altenpflege-Bereich. Sie erwerben das jeweilige Produkt privat (z.B. als Pflegekraft oder pflegende*r Angehörige*r) oder als Einrichtung und können es selbst und in/mit der Einrichtung nutzen.
Was dürfen Sie mit einer Betreuungs-Lizenz?
Unsere Produkte aus dem Altenpflegebereich erwerben Sie entweder privat (z.B. als pflegende*r Angehörige*r oder als Pflegekraft) oder als Einrichtung. Das Produkt darf durch den*die Käufer*in genutzt werden. Beispielsweise können Sie als pflegende*r Angehörige*r unsere Materialien für den Kontakt mit den Pflegebedürftigen nutzen. Als Pflegkraft oder Einrichtung erwerben Sie die Materialien im Kontext Ihres Berufes (entweder privat oder als Einrichtung) und können sie selbst, in/mit der Einrichtung sowie natürlich in der Arbeit mit den Senior*innen nutzen.
Sofern es sich nicht um Kopiervorlagen handelt, dürfen Sie unsere Materialien nicht kopieren, vervielfältigen und digitalisieren. Das Werk gehört Ihnen und darf auch nur entsprechend genutzt werden. So dürfen Sie z.B. Vorlesegeschichten natürlich den Senior*innen vorlesen, das Buch dürfte auch in der Einrichtung in der Bibliothek zur gemeinsamen Nutzung in/mit der Einrichtung stehen oder durch Sie privat verliehen werden, jedoch darf es nicht kopiert, vervielfältigt oder digitalisiert und somit einem größeren Nutzerkreis zugänglich gemacht werden. Möchten eine andere Einrichtung oder andere pflegende Angehörige die Vorlesegeschichten aus dem Beispiel dauerhaft auch nutzen, müssten sie das Produkt erwerben und dürften nicht Ihr Exemplar kopieren oder als digitalisierten Scan erhalten.
Ein Hinweis für Pflegekräfte und Einrichtungen
Bei einer Betreuungs-Lizenz dürfen Sie alle im Werk enthaltenen Kopiervorlagen selbstverständlich in der jeweils benötigten Anzahl für Ihre Arbeit und die Arbeit in/mit der Einrichtung vervielfältigen. Sie dürfen also z.B. Kopiervorlagen für Ihre Arbeit mit den Senior*innen vervielfältigen und Ihren Kolleg*innen oder der Einrichtung ebenso zur Verfügung stellen. Genauso kann auch die Einrichtung ein Produkt erwerben und Ihnen als Pflegekraft zur Verfügung stellen. Dann dürfen Sie die Kopiervorlagen während Ihrer Tätigkeit für die Einrichtung kopieren und einsetzen.
Aber Achtung: Sie dürfen NICHT Kolleg*innen anderer Einrichtungen etwaige in den Werken enthaltenen Kopiervorlagen zum „Durchkopieren“ zur Verfügung stellen. Das Produkt gehört immer dem*der Käufer*in. Das bedeutet, wenn Sie privat ein Produkt kaufen, gehört es Ihnen, Sie dürfen es jedoch auch bei der Arbeit in Ihrer Einrichtung (gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen) nutzen. Treten Sie eine neue Stelle in einer neuen Einrichtung an, bleibt das Produkt Ihres und Sie nehmen es mit in die neue Einrichtung. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit. Die Einrichtung darf das Produkt dann aber nicht vor Ihrem Ausscheiden „noch schnell durchkopieren“.
Kauft jedoch die Einrichtung ein Produkt und stellt es Ihnen als Pflegekraft der Einrichtung für Ihre Arbeit zur Verfügung, dürfen Sie das Produkt ebenso nutzen, aber es würde nach Ihrem Ausscheiden aus der Einrichtung dort verbleiben; Sie dürfen es vorher nicht „noch schnell durchkopieren“ und mit in die neue Einrichtung nehmen.
Was ist bei der Betreuungs-Lizenz nicht erlaubt?
Die Inhalte einer Betreuungs-Lizenz dürfen nicht über die genannten Regelungen hinaus kopiert oder digitalisiert werden.
- Die Werke dürfen nicht zur Vervielfältigung (digital oder analog) an andere Pflegekräfte (außerhalb der eigenen Einrichtung), Einrichtungen und sonstige Dritte weitergegeben werden.
- Die Werke dürfen nicht digitalisiert werden.
- Sie dürfen (insb. digitale) Inhalte nicht ohne Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten zur Verfügung stellen, z.B. auf öffentlichen Webseiten, Servern ohne Zugriffsberechtigung, Plattformen, öffentlich zugänglichen Computern usw. – insbesondere nicht als Download. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“
FAQ
1. Zu den Lizenzmodellen
2. Zu den Nutzergruppen
Bitte beachten Sie jedoch: Sie dürfen NICHT Kolleg*innen anderer Einrichtungen etwaige in den Werken enthaltenen Kopiervorlagen zum „Durchkopieren“ zur Verfügung stellen. Das Produkt gehört immer dem*der Käufer*in. Das bedeutet, wenn Sie privat ein Produkt kaufen, gehört es Ihnen, Sie dürfen es jedoch auch bei der Arbeit in ihrer Einrichtung (gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen) nutzen. Treten Sie eine neue Stelle in einer neuen Einrichtung an, bleibt das Produkt Ihres und Sie nehmen es mit in die neue Einrichtung. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit. Die Einrichtung darf das Produkt dann aber nicht vor Ihrem Ausscheiden „noch schnell durchkopieren“.
Kauft jedoch die Einrichtung ein Produkt und stellt es Ihnen als Pflegekraft in der Einrichtung für Ihre Arbeit zur Verfügung, dürfen Sie das Produkt ebenso nutzen, aber es würde nach Ihrem Ausscheiden aus der Einrichtung dort verbleiben; Sie dürfen es vorher nicht „noch schnell durchkopieren“ und mit in die neue Einrichtung nehmen.
3. Zur Digitalisierung/Weitergabe von Inhalten, insbesondere Kopiervorlagen
Die Urheber*innen, die für den Verlag an der Ruhr tätig sind, arbeiten zumeist freiberuflich, finanzieren so ihren Lebensunterhalt und stecken all ihr Herzblut und ihre Kreativität in die Materialien. Deshalb haben sie ein Anrecht auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistung. Wären sämtliche Materialien frei zugänglich oder würden sich unkontrolliert verbreiten, könnten unsere Urheber*innen nicht mehr angemessen vergütet werden und so ihre Tätigkeit auch nicht dauerhaft ausführen. Ohne die zahlreichen Urheber*innen könnten wir unser Verlagsprogramm nicht aufrechterhalten und unsere Kund*innen könnten nicht von den kreativen Ideen profitieren.
Den Kolleg*innen Ihrer eigenen Einrichtung dürfen Sie im Rahmen unserer Betreuungs-Lizenz sogar auch Kopiervorlagen zum „Durchkopieren“ zur Verfügung stellen und somit das von Ihnen (oder durch die Einrichtung) gekaufte Material innerhalb der gesamten Einrichtung nutzen. Jedoch dürfen die Bücher nicht von Kolleg*innen und Menschen außerhalb der Einrichtung kopiert, vervielfältigt oder digitalisiert werden (insbesondere auch nicht darin enthaltene Kopiervorlagen).
Gut zu wissen: Als „Inhalte“ gelten nicht nur Texte, sondern auch Illustrationen, Fotos usw. Wenn Sie diese in genannter Weise nutzen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns.
4. Zur Nutzung von (Audio-)CDs/DVDs
5. Weitere Fragen und Kontakt
Gut zu wissen: Als „Inhalte“ gelten nicht nur Texte, sondern auch Illustrationen, Fotos usw. Wenn Sie diese in genannter Weise nutzen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns.