Lizenzbedingungen beim Verlag an der Ruhr im Bereich Schule
Die folgenden Antworten beziehen sich auf unsere Materialien für die Schule. Sollten Sie Fragen zu unseren Produkten mit schönen und nützlichen Dingen für Ihren Berufsalltag (z. B. aus der Reihe „live – love – teach – Schönes für Lehrer*innen“) haben, erhalten Sie hier weitere Infos. Übrigens finden Sie die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen auch immer im Impressum des jeweiligen Werkes.
Übersicht
- Welche Lizenzmodelle gibt es beim Verlag an der Ruhr?
- Unsere Lizenzmodelle im Detail
- Die Basis-Lizenz
- Die Pro-Lizenz
- Die Premium-Lizenz
FAQ
- Zu den Lizenzmodellen
- Zu den Nutzergruppen
- Zur Digitalisierung/Weitergabe von Inhalten, insb. Kopiervorlagen
- Zur Nutzung von (Audio-)CDs/DVDs
- Weitere Fragen und Kontakt
Welche Lizenzmodelle gibt es beim Verlag an der Ruhr?
Unser Standardlizenzmodell, wie Sie es auch von vielen anderen Verlagen kennen, ist die Basis-Lizenz. Für einige unserer digitalen Produkte bieten wir inzwischen auch Pro-Lizenzen und Premium-Lizenzen an, die Ihnen weitergehende Nutzungsmöglichkeiten ermöglichen und insbesondere auch die Erfordernisse des Homeschoolings, Blended Learnings usw. berücksichtigen. Diese Lizenzformen wollen wir – für Produkte, für die es sinnvoll ist – schnellstmöglich ausbauen.
Hier sehen Sie unsere Lizenzmodelle in der Übersicht:
Basis-Lizenz | Pro-Lizenz | Premium-Lizenz | |
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Nutzung privat und im eigenen Unterricht/mit den eigenen Schüler*innen (inklusive Vervielfältigung von Kopiervorlagen per Kopie oder Ausdruck) |
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Digitale Weitergabe des Materials/der Datei an die eigenen Schüler*innen und deren Eltern/ (außerschulischen) Betreuungspersonen (z.B. über E-Mail, Schulcloud etc.) unter Zugriffsbeschränkungen |
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(Digitale) Weitergabe des Materials/der Datei an alle Kolleg*innen der eigenen Schule/ lizenzerwerbenden Einrichtung zur Vervielfältigung |
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Digitale Weitergabe des Materials/der Datei an alle Schüler*innen und deren Eltern/(außerschulischen) Betreuungspersonen der eigenen Schule/ lizenzerwerbenden Einrichtung (z.B. über E-Mail, Schulcould etc.) unter Zugriffsbeschränkungen |
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Bitte beachten Sie: Für unsere Bücher gelten die Regelungen der Basis-Lizenz. Nicht für jedes Produkt sind alle Lizenzmodelle verfügbar.
Weitere Informationen zu unseren Lizenzmodellen finden Sie hier.
Sofern Sie abweichende Lizenzmodelle in unserem Shop finden, liegt das daran, dass wir im Kita- und Krippe- oder im Altenpflege-Bereich (wo es andere Nutzungsszenarien und andere Regelungen zur Vervielfältigung gibt) noch weitere/andere Lizenzmodelle anbieten. Da es einige übergreifende Titel für Schule und Kita gibt, kann es daher sein, dass Sie auch diese Modelle finden. Bitte informieren Sie sich dann hier.
Unsere Lizenzmodelle im Detail
Die Basis-Lizenz
Was ist die Basis-Lizenz?
Die Basis-Lizenz ist unsere „Standardlizenz“ zur persönlichen Verwendung und gilt für alle unsere Bücher sowie ausgewählte PDF-Materialien. Sie erwerben das jeweilige Produkt privat und können es selbst nutzen – z. B. in Ihrem Unterricht, egal in welcher Klasse, und natürlich auch für die Vor- und Nachbereitung. Die Lizenz ist also an Ihre Person gebunden (und nicht an eine Klasse), d.h., Sie dürfen sie in allen Klassen, in denen Sie unterrichten, nutzen – auch wenn Sie die Schule wechseln. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit.
Was dürfen Sie mit einer Basis-Lizenz?
Bei einer Basis-Lizenz dürfen Sie alle im Werk enthaltenen Kopiervorlagen selbstverständlich für die Schüler*innen Ihrer Klassen (oder sonstigen Nutzer*innen des Produktes) vervielfältigen.
Für alle anderen Werke, die Sie als Lehrer*in im Unterricht einsetzen, gelten die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen, die Sie auch unter www.schulbuchkopie.de finden:
- Aus ab 2005 erschienenen Werken, die Sie zu Unterrichtszwecken nutzen, dürfen Sie als Lehrer*in maximal 15 Prozent, jedoch höchstens 20 Seiten je Werk, analog und digital vervielfältigen – pro Schuljahr und Schulklasse. Unsere Materialien, aber auch Schulbücher, dürfen somit niemals vollständig kopiert oder eingescannt werden.
Gut zu wissen: Diese über alle Bildungsverlage hinweg allgemein geltenden Regelungen aus dem sogenannten „Fotokopiervertrag“ sind extra für den Schulkontext erstellt worden und decken einen Großteil der Anwendungsmöglichkeiten ab, die Sie als Lehrkraft für den Schulalltag benötigen. - Unterrichtswerke sind sämtliche Werke, die ausschließlich für die Nutzung für den Unterricht bestimmt sind. Umfasst sind auch Werke zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Beispiele sind: Schulbücher, Arbeitshefte, Kopiervorlagen; nicht eingeschlossen sind etwa Handreichungen für den Unterricht, Leistungsmessungen etc. Digitale Medien (z. B. PDFs, E-Books, Audios und Videos) können zwar Unterrichtswerke sein, sie sind jedoch nicht von diesen Regelungen umfasst.
- Wichtig ist, dass alle Kopien und Scans in diesem Zusammenhang immer nur für Ihren eigenen Unterrichtsgebrauch erstellt werden dürfen, einschließlich der Unterrichtsvor- und -nachbereitung.
- Lehrkräfte dürfen Scans im oben genannten Umfang digital (z. B. per E-Mail) oder als Ausdruck an ihre Schüler*innen weitergeben. Sie dürfen sie über PCs, Tablets, Whiteboards und/oder Beamer wiedergeben und im erforderlichen Umfang speichern, wobei Zugriffe Dritter durch effektive Schutzmaßnahmen verhindert werden müssen.
- Dies gilt für alle Lehrkräfte an öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) sowie an privaten Schulen im Sinne der Schulgesetze der Länder (einschließlich der Schulen des Gesundheitswesens).
Gut zu wissen: Die Werke dürfen selbstverständlich auch über die Schule/Fachschaft usw. angeschafft werden (z. B. im Falle von Ratgebern für Lehrkräfte, Methodensammlungen, Lektüren usw.).
Aber Achtung: Sie dürfen jedoch NICHT vollständig kopiert oder digitalisiert werden. Etwaige in den Werken enthaltene Kopiervorlagen dürfen NICHT vom gesamten Kollegium für den Unterricht genutzt werden (und somit NICHT zum „Durchkopieren“ im Lehrerzimmer stehen) – zu diesem Zweck gibt es bei uns die Premium-Lizenz.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Basis-Lizenz für digitale Produkte?
Erwerben Sie eine digitale Version des Produktes (z. B. PDF), dürfen Sie die Datei auf Ihrem Endgerät speichern und enthaltene Kopiervorlagen wiederum für Ihre Klassen ausdrucken/vervielfältigen und (als Ausdruck) an Ihre Schüler*innen weitergeben. Die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen gelten hier in ähnlicher Weise. Sofern Sie Ihren Schüler*innen ausgewählte Kopiervorlagen (nicht das ganze Werk) digital, z. B. per E-Mail, zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie diese nur zum Zwecke der Übermittlung an Ihre Schüler*innen (z. B. weil ein*e Schüler*in krank ist und die Kopiervorlage nicht persönlich entgegennehmen kann) – temporär und unter strengen Zugriffsbeschränkungen – digital verfügbar machen, so, als würden Sie die Kopiervorlagen in der Klasse austeilen: Sie haben die Kopiervorlagen vielleicht einige Tage in Ihrer Tasche dabei, aber danach sortieren Sie sie aus, da alle Schüler*innen damit versorgt sind. Sie dürfen die Datei nicht dauerhaft Ihren Schüler*innen zur Verfügung stellen und nicht langfristig auf anderen Geräten/Plattformen speichern. Für dieses Einsatzszenario gibt es die Pro-Lizenz oder die Premium-Lizenz.
Was ist bei der Basis-Lizenz nicht erlaubt?
Für unsere Produkte müssen auch wir Nutzungsrechte von Drittanbietern, wie z. B. Bildagenturen oder Verlagen, einholen. Sehr weitgehende Rechte für eine digitale Nutzung und Weitergabe werden allerdings schnell teuer und manchmal sind sie auch nur sehr schwer (oder gar nicht) zu bekommen. Oft ist das aber kein Problem, weil Sie, als unsere Kund*innen, gar nicht in allen Fällen so weitreichende Rechte brauchen – und natürlich dann auch nicht bezahlen möchten, denn letztlich wirken sich erweiterte Nutzungsrechte natürlich auf den Verkaufspreis unserer Produkte aus. Insbesondere in der „Vor-Corona-Zeit“ genügten unseren Kund*innen meist die mit der Basis-Lizenz sowie den Regelungen zum Fotokopieren an Schulen verbundenen Rechte.
Folgendes dürfen Sie dann allerdings nicht:
- Die Inhalte einer Basis-Lizenz dürfen nicht über die genannten Regelungen zum Fotokopieren an Schulen hinaus kopiert oder digitalisiert werden.
- Die Werke bzw. Dateien dürfen nicht zur Vervielfältigung (digital oder analog) an andere Lehrkräfte weitergegeben/verliehen werden.
- Die Werke dürfen nicht vollständig an Schüler*innen (außer zur Bearbeitung, z. B. bei Kopiervorlagen) sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen weitergegeben werden, insbesondere nicht auf digitalem Wege, sodass die Datei dauerhaft auf „fremden“ Geräten/Plattformen verbleibt.
- Genauso gilt: Die Datei darf nicht vollständig und dauerhaft auf dem Schulserver gespeichert werden – auch nicht, wenn dieser Zugriffsbeschränkungen ermöglicht.
- Sie dürfen die Inhalte nicht ohne Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten zur Verfügung stellen, z. B. auf öffentlichen Webseiten, Schulservern ohne Zugriffsberechtigung, Plattformen, öffentlich zugänglichen Computern usw. – insbesondere nicht als Download. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“
Da jedoch inzwischen – insbesondere durch Corona – weitergehende (digitale) Nutzungs- und Weitergabemöglichkeiten für Sie als Kund*innen relevant werden, bieten wir dazu mit der Pro-Lizenz und Premium-Lizenz entsprechende Modelle an.
Die Pro-Lizenz
Was ist die Pro-Lizenz?
Auch die Pro-Lizenz ist eine Lizenz zur persönlichen Verwendung. Sie bietet Ihnen jedoch weitergehende Möglichkeiten zur Digitalisierung und Weitergabe der Werke als die Basis-Lizenz.
Was dürfen Sie mit einer Pro-Lizenz?
- Mit einer Pro-Lizenz dürfen Sie zunächst einmal natürlich alles, was Sie mit einer Basis-Lizenz auch dürfen.
- Darüber hinaus dürfen Sie die Werke vollständig, vor allem auch digital, an die von Ihnen unterrichteten Schüler*innen sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen, weitergeben – z. B. per E-Mail, über den Schulserver usw., sofern eine Zugriffsbeschränkung für den Kreis der Berechtigten besteht.
- Gut zu wissen: Die Pro-Lizenz ist nicht an eine Klasse, sondern an Ihre Person gebunden, d.h., Sie dürfen sie in allen Klassen, in denen Sie unterrichten, nutzen – auch wenn Sie die Schule wechseln. Die erworbene Lizenz gilt also bis zum Ende Ihrer Berufstätigkeit. Produkte, die Sie unter einer Pro-Lizenz gekauft haben, dürfen allerdings nicht an andere Lehrer*innen, die auch in Ihrer Klasse unterrichten, weitergegeben werden. Für diesen Fall schauen Sie sich bitte die Premium-Lizenz an.
Was ist bei der Pro-Lizenz nicht erlaubt?
- Die Werke bzw. Dateien dürfen nicht zur Vervielfältigung (digital oder analog) an andere Lehrkräfte weitergegeben/verliehen werden.
- Sie dürfen die Inhalte nicht ohne Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten zur Verfügung stellen, z. B. auf öffentlichen Webseiten, Schulservern ohne Zugriffsberechtigung, Plattformen, öffentlich zugänglichen Computern usw. – insbesondere nicht als Download. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“
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Die Premium-Lizenz
Was ist die Premium-Lizenz?
Gerade Werke mit Kopiervorlagen möchten Sie als Lehrkraft vielleicht gerne mit Ihren Kolleg*innen teilen oder die Schule möchte das Werk anschaffen und zur gemeinsamen Benutzung (inkl. Kopieren von Kopiervorlagen für jede Lehrkraft) dem Kollegium zur Verfügung stellen. Hierzu steht Ihnen die Premium-Lizenz zur Verfügung, die die Benutzung durch das gesamte Kollegium gestattet. Selbstverständlich ist auch die (digitale) Weitergabe an die Schüler*innen sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen sowie das Einspeichern auf zugriffsgeschützten Plattformen, wie einem Schulserver, gestattet.
Was dürfen Sie mit einer Premium-Lizenz?
- Mit einer Premium-Lizenz ist alles erlaubt, was auch mit einer Basis-Lizenz und Pro-Lizenz erlaubt ist.
- Darüber hinaus dürfen Sie die Werke in Ihrer gesamten Schule nutzen, also allen Lehrkräften und Schüler*innen sowie deren Eltern und (außerschulischen) Betreuungspersonen zur Verfügung stellen, auch digital (unter entsprechenden Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten).
- Kopiervorlagen dürfen somit dem gesamten Kollegium, auch digital, zur Verfügung gestellt und dort unbegrenzt oft vervielfältigt werden.
Was ist bei der Premium-Lizenz nicht erlaubt?
- Sie dürfen die Inhalte nicht ohne Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten zur Verfügung stellen, z. B. auf öffentlichen Webseiten, Schulservern ohne Zugriffsberechtigung, Plattformen, öffentlich zugänglichen Computern usw. – insbesondere nicht als Download. Siehe auch „Darf ich Inhalte aus Produkten des Verlags an der Ruhr auf frei zugänglichen Seiten/Plattformen einstellen?“
- Die Weitergabe der Inhalte an Kolleg*innen anderer Schulen ist nicht gestattet. Bei Verlassen der Schule erlischt das Nutzungsrecht für die betreffende Lehrkraft.
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Die TAFINO-Lizenzen
Jahres-Basis-Lizenz (Einzelnutzer-Jahreslizenz) |
Jahres-Premium-Lizenz (Mehrnutzer-Jahreslizenz) |
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Zugänge |
ein persönlicher Zugang |
definierte Anzahl persönlicher Zugänge |
Nutzung |
Erwerb durch Privatpersonen: |
Nutzung nur in konkreter Einrichtung |
TAFINO Jahres-Basis-Lizenz (Einzelnutzer-Jahreslizenz)
Ein persönlicher Zugang
Unsere TAFINO Basis-Lizenz bietet einen persönlichen Zugang zu TAFINO für eine Lehrkraft.
Es stellt eine nicht-übertragbare Lizenz dar, welche die Verwendung des digitalen Tafel-Tools TAFINO für eine Lehrkraft in privatem Kontext sowie im Kontext des eigenen Unterrichts mit den eigenen Schüler*innen erlaubt.
Erwirbt eine Privatperson unsere TAFINO Jahres-Basis-Lizenz, so darf sie TAFINO auch nach Wechsel einer Einrichtung weiter nutzen.
Erwirbt eine Schule unsere TAFINO Basis-Lizenz so ist die Lizenz immer an eine Lehrkraft zur Nutzung nur an konkret dieser Schule gebunden. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verlässt diese Lehrkraft die Schule oder soll aus anderen Gründen eine andere Lehrkraft den Zugang nutzen, können Sie als Schule über tafino@verlagruhr.de kostenfrei einen neuen Zugang anfordern.
Bei Bedarf an weiteren Zugängen können Sie im Verlag an der Ruhr-Shop entweder zusätzliche Einzelnutzer-Jahreslizenzen erwerben oder eines der erhältlichen Pakete für Mehrnutzer (Jahres-Premium-Lizenz).
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TAFINO Jahres-Premium-Lizenz (Mehrnutzer-Jahreslizenz)
Definierte Anzahl persönlicher Zugänge für konkrete Einrichtung
Jede Lehrkraft, für die ein Zugang erworben wurde, darf TAFINO in privatem Kontext sowie im Kontext des eigenen Unterrichts mit den eigenen Schüler*innen an einer konkreten Einrichtung nutzen.
Lehrkräfte, die die Einrichtung verlassen, dürfen TAFINO nicht mehr nutzen und ihre Zugangsdaten auch nicht an Dritte weitergeben. Sie als Schule können aber z.B. bei Lehrkräfte-Wechsel zusätzliche Zugänge über tafino@verlagruhr.de anfordern. Übersteigt dabei die Anzahl der genutzten Zugänge nicht die der zuvor im Paket erworbenen, entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
Bei Bedarf können Sie aber auch noch zusätzliche Zugänge erwerben, entweder in Form der Jahres-Basis-Lizenz oder der Jahres-Premium-Lizenz.
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FAQ
1. Zu den Lizenzmodellen
Gut zu wissen: Auch wenn Sie ein gedrucktes Buch erworben haben, erhalten Sie über die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen die Möglichkeit, viele unserer Werke in einem bestimmten Umfang zu digitalisieren.
Hinzu kommt, dass sehr weitgehende Rechte für eine digitale Nutzung und Weitergabe oft teuer in der Beschaffung sind. Da sich dies auf den Verkaufspreis unserer Produkte auswirkt, wägen wir in diesen Fällen sehr genau ab, ob für das jeweilige Produkt in der Praxis überhaupt so weitreichende Nutzungsrechte sinnvoll und nötig sind. Für alle zukünftigen Produkte bieten wir aber immer mindestens die Pro-Lizenz an.
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2. Zu den Nutzergruppen
Aber Achtung: Sofern Sie keine Lehrkraft sind, gelten für Sie die Regelungen zum Fotokopieren an Schulen, auf die in den Lizenzbedingungen oft auch Bezug genommen wird, leider nicht, da der Fotokopiervertrag explizit nur Lehrkräfte umfasst. Die Sonderregelungen für Lehrkräfte, dass maximal 15 Prozent, jedoch höchstens 20 Seiten je Werk (sofern es sich nicht um Kopiervorlagen handelt) vervielfältigt werden dürfen, gilt für Sie dann leider nicht – es sei denn, Sie wurden im Rahmen der Beauftragung durch den Schulträger bzw. die zuständige Behörde bevollmächtigt, den Bildungsauftrag einer Lehrkraft auszuführen. Das ist zugegebenermaßen ziemlich kompliziert. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an rechte@verlagruhr.de, wir beraten Sie gerne.
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3. Zur Digitalisierung/Weitergabe von Inhalten, insbesondere Kopiervorlagen
Gut zu wissen: Auf „klassischem Wege“ dürfen Sie Kopiervorlagen natürlich für Ihren eigenen unterrichtlichen Gebrauch in allen Ihren Klassen sooft „durchkopieren“ wie Sie möchten. Die Grenze von 15 % oder maximal 20 Seiten bezieht sich lediglich auf die Digitalisierung.
Haben Sie die Kopiervorlagensammlung als Basis-Lizenz (= zur persönlichen Nutzung) erworben, dürfen Sie die Datei nicht dauerhaft anderen Personen zugänglich machen. Die Kopiervorlagen dürfen lediglich temporär und unter strengen Zugriffsbeschränkungen an Ihre eigenen Schüler*innen zur Bearbeitung bzw. zu Lernzwecken übermittelt werden.
Haben Sie die Kopiervorlagensammlung als Pro-Lizenz erworben, so dürfen nur die Schüler*innen Ihrer eigenen Klassen sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen Zugriff auf die Inhalte haben.
Haben Sie die Kopiervorlagensammlung als Premium-Lizenz erworben, so dürfen das gesamte Kollegium, alle Schüler*innen Ihrer Schule sowie deren Eltern und (außerschulische) Betreuungspersonen Zugriff auf die Inhalte haben.
In allen Fällen muss sichergestellt werden, dass es strenge Zugriffsbeschränkungen für den Kreis der Berechtigten gibt.
Die Urheber*innen, die für den Verlag an der Ruhr tätig sind, arbeiten zumeist freiberuflich, finanzieren so ihren Lebensunterhalt und stecken all ihr Herzblut und ihre Kreativität in die Materialien. Deshalb haben sie ein Anrecht auf eine angemessene Vergütung ihrer Leistung. Wären sämtliche Materialien frei zugänglich oder würden sich unkontrolliert verbreiten, könnten unsere Urheber*innen nicht mehr angemessen vergütet werden und so ihre Tätigkeit auch nicht dauerhaft ausführen. Ohne die zahlreichen Urheber*innen könnten wir unser Verlagsprogramm nicht aufrechterhalten und unsere Kund*innen könnten nicht von den kreativen Ideen profitieren.
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4. Zur Nutzung von (Audio-)CDs/DVDs
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5. Weitere Fragen und Kontakt
Gut zu wissen: Als „Inhalte“ gelten nicht nur Texte, sondern auch Illustrationen, Fotos usw. Wenn Sie diese in genannter Weise nutzen möchten, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an uns.
In allen anderen Fällen müssen wir Ihr Anliegen im Einzelfall prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu an rechte@verlagruhr.de.
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